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Preise für Gastangelscheine:
Tagesschein:     10,- Euro,
Wochenschein:  40,- Euro,
Monatsschein:   60,- Euro.

Regelungen für Gastangler:
Gastangelscheine werden ab 1.5. ausgestellt.
Gastangler dürfen den Glan innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Stadt  Meisenheim von 0°° bis 24°° Uhr befischen. Nur der Unterglan zwischen Wehr und B 420- Brücke (bei Netto) ist für Gastangler ganzjährig gesperrt.

Erlaubt sind 2 Angeln mit oder ohne Rolle und nur die gesetzlich zugelassenen  Köder.

Die Fanggeräte dürfen vom Erlaubnisschein - Inhaber nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Das Angeln von Brücken, Stegen und hohen Mauern ist verboten.

Das Befahren von Wiesen und Feldern ist verboten,  Uferbauten und Anpflanzungen sind zu schonen, für eventuelle Schäden haftet der Verursacher. Das Angeln, das Parken sowie die An - und Abfahrt geschehen auf eigene Gefahr.

Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen nur in  Begleitung eines Erwachsenen angeln, der im Besitz eines gültigen  Fischereischeins ist.

Der Erlaubnisschein ist zusammen mit dem Fischereischein allen sich ausweisenden Mitgliedern des ASV Meisenheim auf Verlangen  vorzuzeigen. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann der Erlaubnisschein  entzogen werden.

Lebende Fische dürfen nur während der warmen Jahreszeit gehältert werden.

Alle Köder müssen lebensmittelgerecht sein.

Die Futtermenge wird auf 3 Liter (nass) pro Tag und Angler begrenzt.

Es gelten gesetzlich vorgeschriebene Schonzeiten und Mindestmaße mit folgenden Ausnahmen:
- Fangbeschränkungen: Pro Tag 3 Salmoniden und 1 Hecht.

Untermassige und geschützte Fische sind sofort wieder schonend ins Wasser zurückzusetzen.

Aktuelle Schonzeiten und Streckensperrungen entnehmen Sie bitte dem Aushangkasten des ASV beim Parkplatz am Wehr.

Der Aussteller von Gastangelscheine behält sich vor,  die Ausgabe von beantragten Gastangelscheine zu verweigern, wenn der  Antragsteller
- sich eines groben Fischereivergehens oder einer groben Übertretung  schuldig gemacht, sonst gegen fischereiliche Bestimmungen oder  Interessen des Vereins grob verstoßen oder massive Beihilfe dazu  geleistet hat,
- wiederholt seinen Angelplatz nicht sauber verlassen hat oder
- wiederholt seine Fangmeldung nicht rechtzeitig abgegeben hat.

Tragen Sie deshalb den gesamten Fang in die dem  Erlaubnisschein anhängende Liste ein und werfen Sie diese Liste in den  ASV-Kasten. Vielen Dank.


Nur wenn Sie uns Ihren Fang ehrlich mitteilen, können wir den Fischbesatz gewässergerecht vornehmen.

Ausgabe von Gastangelscheine bei:
- Rudolf Herbst, Marktplatz 3, 55590 Meisenheim, Tel. 06753-962314

Vorhandene Fischarten:
Aal, Bachforelle, Barbe, Barsch,  Brassen, Döbel, Elritze, Gründling, Güster, Hasel, Hecht, Karpfen,  Kaulbarsch, Laube, Nase, Regenbogenforelle,  Rotauge, Rotfeder, Schleie,  Schneider, Stichling, Zander, Wels.

 

                   Skizze der Gewässerstrecke des ASV Meisenheim

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